Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist gemäß Wohneigentumsgesetz nicht für Ihre Wohnung, das so genannte Sondereigentum zuständig. Es kann jedoch sinnvoll sein, dass der Verwalter des
Gemeinschaftseigentums für Sie auch Ihr Sondereigentum betreut, sofern der Räumliche Abstand zur Wohnung zu groß ist oder aus anderen Gründen der Wunsch besteht, die Verwaltungsaufgaben des
Sondereigentums zu übertragen. Nachdem der WEG-Verwalter das Gemeinschaftseigentum verwaltet, kann er somit mit geringem Mehraufwand auch das Sondereigentum verwalten.
Ihr Vorteil bei der Verwaltung Ihres Sondereigentums
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Vertretung bei allen Angelegenheiten Ihre Wohnung betreffend
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Ihr Verwalter ist ständig vor Ort und kann sofort Entscheidungen treffen und notwendige Maßnahmen einleiten.
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Ihr Verwalter schließt bzw. kündigt mit Ihrer Zustimmung Ihre Wohnung betreffende Mietverträge.
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Bonitätsprüfung potentieller Mieter.
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Anlage und Verwahrung eines Mietkautionssparbuchs.
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Auf Wunsch wird ein Ihre Wohnung betreffendes Mietkonto durch den Verwalter geführt, sofern auch der Zahlungsverkehr geregelt werden soll. Dies umfasst auch
das Forderungsmanagement.
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Im Rahmen der Verwaltertätigkeit überprüft Ihr Verwalter Mieterhöhungsmöglichkeiten und unterbreitet Ihnen entsprechende Vorschläge.
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Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für Ihre Mieter und Übergabe an die Mieter.
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Bearbeitung eventueller Einsprüche und Durchsetzung alle Forderungen gegenüber Ihren Mietern.
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Überprüfung alle im Rahmen der Gewährleistung angefallen Mängel und deren Beseitigung.
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Überprüfung und Kontrolle der mit Beseitigung von Mängeln beauftragten Firmen vor Ort.
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Bei allen wichtigen Entscheidungen werden Sie vorher konsultiert. Er bereitet Ihnen Entscheidungsgrundlagen vor und berät Sie vertrauensvoll.
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Ihr Verwalter vor Ort pflegt und sichert Ihnen Ihre Investition als Fachmann für Ihr Immobilienvermögen.